Wir möchten Ihren Aufenthalt bei LEISE am Markt so angenehm wie möglich gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie darüber informiert sind, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Diese gelten für die Überlassung des Eventraums sowie für alle weiteren erbrachten Leistungen durch LEISE am Markt.
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die LEISE GmbH & Co. KG (nachfolgend „LEISE am Markt“ genannt) gegenüber dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsräumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette (auch Familienfeiern) und sonstigen Veranstaltungen.
- Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, die mit LEISE am Markt abgeschlossen werden.
- Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn LEISE am Markt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
- Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme von LEISE am Markt zustande. LEISE am Markt steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
- Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Räume durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist nur zulässig, wenn LEISE am Markt dies ausdrücklich gestattet. LEISE am Markt kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Veranstaltungraumnutzung
- Die Firma Leise GmbH & Co. KG vermietet den Veranstaltungsraum „LEISE am Markt“ in 96450 Coburg, Herrngasse 2 (Erdgeschoss). Der Mieter übernimmt den Raum mit den darin befindlichen Gegenständen und Ausstattungen im gereinigten und gemäß Angebot vereinbarten Zustand. Das Aufstellen der Tische und Stühle sowie das Eindecken der Tische ist Sache des Mieters. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der Mieter den ursprünglichen Zustand des Raumes wieder herzustellen und alle Gegenstände und Ausstattungen beschädigungsfrei rückzuübergeben (Essensreste, Leergut und sonstiges Mietereigentum sind vom Mieter zu beseitigen). Zum Schutz des Bodens ist jeder Umgang mit Flüssigkeit sorgfältig zu handhaben. Jede Flüssigkeit ist sofort vom Boden zu entfernen.
- Inhalt und Art der Nutzung bzw. Veranstaltung müssen vorab vertraglich vereinbart werden.
- Forum (Seminar, Tagung, Workshop, Vortrag, …)
- Kultur (Konzert, Lesung, Kleinkunst …)
- Event (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Empfang, Ausstellung …)
- Sonstiges
- Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietraum zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, deren Inhalte der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegenstehen oder auf denen verfassungs- oder gesetz-widriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Bei Zuwiderhandlung ist ein jederzeitiger sofortiger Rücktritt des Vermieters von der Vermietung ohne Schadensersatzansprüche des Mieters möglich. Diese Bedingung wird vom Mieter ausdrücklich anerkannt. Der Mieter ist gleichzeitig Träger und Verantwortlicher für die im Mietraum während des Überlassungs-zeitraums vorgesehene Veranstaltung. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.
- Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von LEISE am Markt und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung, die Schlüsselrückgabe spätestens am 1. Werktag nach Mietbeendigung. Bei Verlust des Schlüssels sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen.
- Bei Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin: keine Stornierungsgebühr
bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 25 % des Mietpreises
bis zu 3 Tage vor dem gebuchten Termin: 75 % des Mietpreises
Ohne vorherige Absage des gebuchten Termins: 100 % des Mietpreises
Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen keine Stornierungsgebühren an.
- Der Mieter muss für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sorgen. Er hat alle für seine Veranstal-tung erforderlichen einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, feuer- und polizeilichen und sonstige für die Veranstaltung notwendigen Erlaubnisse einzuholen und die damit verbundenen Auflagen einzuhalten. Der Mieter erkennt die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz an und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Dem Finanzamt gegenüber obliegt allein dem Mieter jegliche Steuerpflicht/-schuld aus Veranstaltungen. Rechtzeitige steuerliche Anmeldungen sind Aufgabe des Mieters.Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters, ebenso alle eventuellen Verpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse und anderen Versorgungswerken. Der Mieter stellt insofern den Vermieter bezüglich jeglicher Verpflichtungen ausdrücklich frei.Der Mieter überwacht, dass die Anzahl der sich gleichzeitig im Mietraum im EG aufhaltenden Personen in Höhe von 75 Personen (sitzend) oder 100 Personen (stehend) nicht überschritten wird. Eine Überschreitung dieser Werte ist nicht zulässig. Bei Missachtung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden. Fluchtwege sind freizuhalten.Musikalische Darbietungen jeglicher Art (auch mit mechanischen Geräten, wie Musikbox, Fernseh- und Rund-funkempfänger) dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, die keine Belästigung oder gar erhebliche Nachteile für Bewohner des Anwesens sowie der Nachbargrundstücke mit sich bringt. Ab 22:00 Uhr dürfen derartige Darbietungen nur bei geschlossenen Fenstern und Türen (inkl. Schallschutztür) stattfinden.Die Sperrzeit auf der Freifläche (Außenbereich) beginnt um 22:00 Uhr. Getränke dürfen dort nur bis 21:30 Uhr ausgeschenkt werden. Coronavirus: Für die Erstellung eines Hygienekonzepts und Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneregeln in Bezug auf das Coronavirus in geschlossenen Räumen (ggf. Einhaltung des Sicherheitsabstands, Tragen von Mund- und Nasenschutz, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln etc.) ist der Mieter eigenverantwortlich.
- Im gesamten Mietobjekt herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet. Offenes Feuer wie z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk u. ä. ist untersagt. Kerzen dürfen nur bei Verwendung von nicht brennbaren Untersetzern oder geeigneten Kerzenhaltern benutzt werden, die Standsicherheit der Kerzenhalter sowie der Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ist sicherzustellen. Rechtliche und andere Vorschriften sind einzuhalten.
- Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Versorgungsträger ihre Leistungen (Strom, Gas, Wasser, Brennstoff usw.) in Art, Güte, Druck bzw. Spannung nicht verändern oder einstellen. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und Gegenständen sowie technischen Ausstattungen entstehen. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen.Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten.Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit LEISE am Markt abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat LEISE am Markt das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens LEISE am Markt nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung von LEISE am Markt. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von LEISE am Markt gehen zu Lasten des Vertragspartners.Der Mieter haftet darüber hinaus für jegliche Schäden, die im Rahmen der Nutzung des Raumes entstehen.
- Die AGB finden ihre Anwendung auch bei Anmietung des Besprechungsraumes im 1. OG.
§ 4 Miete
- Der Mieter erhält nach Nutzung der Mietsache eine Rechnung für alle in Anspruch genommenen Leistungen.
Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag sofort ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die
gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Rücktritt / Kündigung von LEISE am Markt
- LEISE am Markt ist neben den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung
des Vertrages insbesondere dann berechtigt, wenna) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von LEISE am Markt nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen „LEISE am Markt“ mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von LEISE am Markt untervermietet werden
f) LEISE am Markt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von LEISE am Markt in der Öffentlichkeit gefährden kann. - LEISE am Markt hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch LEISE am Markt begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von LEISE am Markt auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 6 Haftung von LEISE am Markt, Verjährung
- LEISE am Markt haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten. - Eine Haftung von LEISE am Markt für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch LEISE am Markt eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen.
- Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen LEISE am Markt aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Tag der Abreise nach Raumnutzung.
§ 7 Internetnutzung
- Nach Vereinbarung kann der Internetzugang von LEISE am Markt per WLAN mit genutzt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Qualität der Verbindung und dafür, dass eine Internetverbindung überhaupt zustande kommt (z. B. bei Überlastung).
- Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird. Er haftet darüber hinaus uneingeschränkt für alle mit der Nutzung verbundenen und entstehenden rechtlichen Verpflichtungen.
§ 8 Hausordnung
- Die Hausordnung ist Inhalt der AGBs und die Einhaltung dieser wird mit Abschluss der Mietvereinbarung akzeptiert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich an diese Hausordnung zu halten. Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und deren Anforderungen geahndet.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, Nebenabreden
- Erfüllungsort ist für beide Seiten Coburg.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Coburg
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.
- Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.